zum Inhaltsbereich

Volltext-Suche

ihr Standort auf der Webseite

Standort: Home. Neuregelung für Sportlerbezüge.

Bereich Hauptnavigation

Bereich Infobox - SFV-Aktuell



 
mehr News

Fußball-Live

Hauptbereich der Websiteinhalte

zurück

Neuregelung für Sportlerbezüge

In einer Broschüre des Bundesministeriums für Finanzen wird die Neuregelung im Zusammenhang mit der Auszahlung von Kostenersätzen für Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuerinnen und Betreuer vorgestellt.
 

Der Sport wird in einer Vielzahl von Vereinen ausgeübt, die steuerlich als gemeinnützig einzustufen sind. Wichtig für einen geordneten Vereinsbetrieb sind einfache Regelungen und vor allem Rechtssicherheit im Zusammenhang mit der Auszahlung von Kostenersätzen.
Die Neuregelung wurde vom BMF zusammen mit der Österreichischen Bundes-Sportorganisation erarbeitet. Damit wird ab sofort eine einfache Vorgangsweise bei der Auszahlung von steuerfreien Kostenersätzen in Höhe von bis zu EUR 6.480,-- pro Jahr ermöglicht, und zwar nicht nur für den Steuerbereich, sondern auch für den Bereich der Sozialversicherung.

Regelung NEU zu steuerfreien, pauschalen Fahrt- und Reiseaufwandsentschädigungen
    * EUR 30,-- pro Einsatztag steuerfrei
    * bis zu EUR 540,-- pro Monat (18 Einsatztage) steuerfrei
    * bis zu EUR 6.480,-- pro Jahr steuerfrei
    * sozialversicherungsfrei

Dies gilt vor allem für:
    * Sportler
    * Schiedsrichter
    * Sportbetreuer
    * Sportmasseure

30 Euro pro Einsatztag steuerfrei
Pauschale Fahrt- und Reiseaufwandsentschädigungen bis EUR 30,-- pro Einsatztag, die von gemeinnützigen Vereinen ausbezahlt werden, sind komplett steuerfrei. Weiters fallen für diese Entschädigung weder Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds noch Kommunalsteuer an.

Bis zu 540 Euro pro Monat steuerfrei
Übersteigen die pauschalen Fahrt- und Reiseaufwandsentschädigungen EUR 540,-- pro Monat (18 Einsatztage á 30,-- Euro), sind nur die übersteigenden Beträge zu versteuern. Natürlich steht es den Vereinen frei, die Entschädigungen nicht jedes Kalendermonat, sondern anlassbezogen nur in einzelnen Monaten zu gewähren. Es gelten aber auch in diesen Fällen die Obergrenzen von EUR 30,-- pro Tag bzw. EUR 540,-- pro Monat. Neben den steuerfreien pauschalen Kostenersätzen dürfen zusätzlich keine (tatsächlichen) Kosten steuerfrei ersetzt werden.

Sozialversicherungsfrei
Für alle, die nebenberuflich einer sportlichen Tätigkeit nachgehen, sind 30,-- Euro pro Einsatztag, maximal 540,-- Euro pro Monat sozialversicherungsfrei. Durch die Neuregelung wurden erstmals in diesem Bereich die Sozialversicherungs- und die Steuergrenzen vereinheitlicht.

Welche Vereine betrifft die neue Regelung?
Diese neue Regelung gilt für Sportler, Sportbetreuer, Schiedsrichter, Trainer, Masseure etc., die bei gemeinnützigen Vereinen aktiv sind, deren Zweck die Ausübung des Körpersports ist.



Beispiele

Beispiel 1:
Maria K. ist Angestellte und spielt gleichzeitig beim örtlichen gemeinnützigen Sportverein im Volleyballteam. Sie hat im Monat August 12 Trainings- und 4 Spieltage (also 16 Einsatztage). Pro Einsatztag erhält sie 30 Euro an pauschalen Fahrt- und Reiseaufwandsentschädigungen. Der Gesamtbetrag von 480 Euro im Monat August bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei.

Beispiel 2:
Peter S. arbeitet als Installateur und spielt bei einem gemeinnützigen Fußballklub in der Landesliga. Er erhält insgesamt eine Vergütung von 1.500 Euro pro Kalendermonat, darin enthalten sind auch pauschale Fahrt- und Reiseaufwandsentschädigungen. Im Monat August hatte er insgesamt 20 Einsatztage (Trainings- oder Spieltage). Von den ausgezahlten 1.500 Euro bleiben 540 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei.

Informationen
Für evt. Fragen stehen Ihnen die Experten des BMF an Werktagen von 08.00 bis 17.00 Uhr unter 0810/001 228 (österreichweit zum Ortstarif) oder unter buergerservice@bmf.gv.at zur Verfügung.

zurück