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Dressenwerbung

Aus gegebenem Anlass teilen wir mit, dass die Bestimmungen des § 11, Abs. 13 der Durchführungsbestimmungen für Meisterschaften des SFV angepasst werden.

Das heißt, dass Werbung in "einheitlicher und diskreter Form" nicht nur auf Leibchen, sondern auch auf Hosten und Stutzen angebracht werden kann.

Es wird jedoch eindringlich darauf hingewiesen, dass alle Spieler einer Mannschaft an allen Dressenteilen die selben Farben und die selben "diskreten" Werbeaufschriften tragen müssen.
Ausgenommen davon ist lediglich ein Spieler pro Mannschaft, der eine andere Werbeaufschrift tragen darf.

Verstösse dagegen werden gem. den Bestimmungen entsprechend geahndet.
Auf das Verbot von rassistischen, sexistischen und gegen die guten Sitten verstoßenden Werbeaufschriften wird hingewiesen!

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