Abgemeldete Spieler
Alle Vereine müssen bis spätestens 10.08.2010 jene Spieler, die sich in der Sommerübertrittszeit ordnungsgemäß abgemeldet haben (§ 11 ÖFB-Regulativ), unter gleichzeitiger Vorlage des Spielerpasses schriftlich in der Geschäftsstelle des SFV melden.
Die Spieler werden im ÖFB-Meldewesen als "abgemeldet" gemeldet und können sich nach der im § 11 ÖFB-Regulativ normierten Wartezeit bei einem anderem Verein wieder anmelden.
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