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Straf- und Beglaubigungsausschuss

Der Straf- und Beglaubigungsausschuß (STRUBA) besteht aus dem Vorsitzenden Obmann-Stellverteter Wolfgang Neubacher und dem Schriftführer Herbert Kössler. Weiters als Beisitzer: Franz Danko, Mag. Michael Gruber, Franz Hechenberger, Ing. Georg Leithner und Helmut Oswald.

Der STRUBA hat das Recht und die Pflicht, alle Verstöße gegen die Hauptversammlungs-, Vorstands-, Unterausschuß- und Referatsbeschlüsse, Verstöße gegen den sportlichen Anstand sowie gegen die Spielregeln entsprechend der ÖFB-Rechtspflegeordnung zu ahnden. 

Der STRUBA hat auch das Recht, Verbandsangehörige, welche auf den Sportplätzen gegen den öffentlichen Anstand verstoßen, von weiteren Besuchen der Spiele auszuschließen, sowie Vereine und deren Mitglieder, welche an Ausschreitungen auf Sportplätzen schuldtragend sind, zu suspendieren. Der STRUBA hat außerdem sämtliche im Bereich des SFV von Verbandsmitgliedern durchgeführten Konkurrenzspiele nach den bestehenden Vorschriften zu beglaubigen.

Die Sitzungen des Straf- und Beglaubigungsausschusses finden während der Meisterschaft jeden Mittwoch um 16.30 Uhr in der Geschäftsstelle des Salzburger Fußballverbandes statt.